Benötigt man eine Genehmigung zum Aufstellen einer Satellitenschüssel?

Möchte ein Mieter in seiner Wohnung ausländische Fernsehsender wie beispielsweise den amerikanischen Nachrichtensender CNN oder das arabische Äquivalent Al Jazeera empfangen, bietet häufig eine Parabolantenne, deren Vorrichtung im Volksmund liebend gerne Satellitenschüssel genannt wird, die einzige Möglichkeit dazu. Zahlreiche Hausbewohner, die auf diesem Wege das internationale Sat Signal empfangen möchten, stellen sich daher tagtäglich die Frage, ob sie zum Aufstellen einer Sat Anlage eine Genehmigung von Seiten ihres Vermieters benötigen. Dieser Beitrag beschäftigt sich ausgiebig mit der genannten Frage, liefert eine Antwort und zeigt zudem einige Alternativen zur Montage einer Satellitenschüssel auf.

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Absprache zwischen Mieter und Vermieter empfehlenswert

Doch zunächst zu den juristischen Tatsachen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe aus dem Jahre 2010 setzt sich mit der benannten Problematik auseinander. Sofern die Montage der Satellitenschüssel, beispielsweise vor einem Fenster auf dem zur Wohnung gehörenden Balkon, einen Eingriff in das gemeinschaftliche Eigentum der anderen Bewohner der Immobilie darstellt, bedarf die Montage der Antenne einer Genehmigung durch den Vermieter. Der Bundesgerichtshof urteilte ferner, dass ein pauschales Montage-Verbot von Empfangsschüsseln unzulässig sei. Allerdings bedeutet dies keineswegs einen Freifahrtschein für Mieter. Somit können diese nicht nach Lust und Laune eine Schüssel montieren. Lediglich, wenn weder ein Kabelanschluss noch eine gemeinschaftlich nutzbare Antenne vorhanden sind, gestattet das Recht den Mietern, selbständig eine Schüssel zu montieren. Grundlage hierfür stellt Artikel 5 des Grundgesetzes, die Informationsfreiheit, dar.

Demgegenüber steht das Recht des Hausbesitzers und Vermieters, sich auf die Unverletzlichkeit des Eigentums, festgeschrieben in Artikel 14 des Grundgesetzes, zu berufen. Sofern die Bausubstanz nachhaltig beschädigt wird, ohne dass der Vermieter seine Zustimmung zur Montage der Satellitenschüssel gegeben hat, steht es ihm sogar zu, dem Bewohner fristlos zu kündigen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor. Aufgrund dessen findet im Einzelfall eine Interessenabwägung zwischen beiden Parteien statt.

Alternativen zur Schüssel im Auge behalten

Experten empfehlen daher grundsätzlich allen Mietern, unbedingt Absprache mit dem Vermieter zu halten, sofern sie eine Schüssel montieren möchten. In aller Regel wird dieser bei vorliegender Notwendigkeit auch einer Montage zustimmen und gemeinsam mit dem Immobilienmieter einen sinnvollen und praktikablen Ort für die Montage suchen. Beschädigt ein Mieter bei der eigenhändigen Montage einer Satellitenschüssel die Fassade, das Dach, den Balkon oder einen anderen Teil des Hauses, ist Streit allerdings oftmals vorprogrammiert. Einigen sich Mieter und Vermieter bei einem eventuellen Rechtsstreit nicht außergerichtlich, empfiehlt sich ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt, der die verhärteten Fronten zwischen beiden Parteien klärt.

In einer überwiegenden Zahl der Bedarfsfälle wird eine Einigung auch ohne die Verpflichtung von Anwälten erreicht. Dennoch lohnt es sich, über den Tellerrand hinauszuschauen und Alternativen zu benennen, bei denen kein Eingriff in die Bausubstanz notwendig ist. Hierzu zählen DVB-T (Digital Video Broadcasting – Terrestrial) oder IPTV (Internet Protocol Television).

Zusammengefasst ist eine Genehmigung zum Aufstellen einer Antenne nur in Einzelfällen zwingend notwendig. Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, eine Genehmigung von Seiten des Vermieters einzuholen, um vor allen juristischen Streitigkeiten gefeit zu sein. Andernfalls müssen die Einzelinteressen notfalls auf juristischem Wege gegeneinander abgewogen werden. Oftmals endet ein solches Gerichtsverfahren zu Ungunsten des Mieters.